Finanzen von A bis Z: F wie Familie absichern

Veröffentlicht am 29. März 2022 | in Blog, Finanzen & Vorsorge, Mitglieder-News, Wissen & Impulse

Was Invalidität oder Todesfall für die Finanzen Ihrer Familie bedeutet

 

An Invalidität oder Todesfall mag man nicht denken, wenn man eine Familie hat. Im Grunde gehen wir Tag für Tag vom Besten aus. Doch wie steht es um die Absicherung Ihrer Liebsten? Ernsthaft hinzuschauen, lohnt sich und gibt ein gutes Gefühl. 

Mit der Geburt eines Kindes verändert sich in finanzieller Hinsicht einiges – und dies nicht nur, weil die Eltern ihr Arbeitspensum vielleicht reduzieren. Auch die erbrechtliche Situation gestaltet sich unweigerlich neu. In einem ersten Schritt ist es ratsam, Grundsätzliches anzuschauen:

  • Im Konkubinat:
    Wer ohne Trauschein eine Familie gründet, sollte sich Gedanken über die erbrechtliche Regelung machen – etwa in Form eines Testaments oder eines gemeinsamen Erbvertrags. Falls Sie schon ein Testament haben, lohnt es sich, dies bei der Familiengründung zu überprüfen. Unbedingt auch an die Vorsorgegelder denken.
  • Bei Ehepartnern:
    Durch eine Heirat sind einige Dinge schon geregelt, welche die Familie im Fall von Tod oder Invalidität absichern. Zu prüfen ist, ob ein Ehevertrag sinnvoll wäre. Falls schon ein Ehevertrag besteht, ist eine Anpassung denkbar, zum Beispiel mit der Errungenschaftsbeteilung zugunsten der überlebenden Partnerin oder des Partners.

Sich einen Überblick verschaffen

Bevor Sie schliesslich über zusätzliche Optionen nachdenken, wie Sie Ihre Liebsten absichern können, verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre aktuelle Situation: Wie viel Geld hätte Ihre Familie zur Verfügung, wenn ein Elternteil durch Invalidität oder Tod ausfallen würde? 

  • 1. Säule: Invalidenrente
    Bei Ihrer kantonalen Ausgleichskasse können Sie in Erfahrung bringen, wie hoch Ihre persönliche IV-Rente wäre. (Eine Auflistung der kantonalen Ausgleichskassen finden Sie hier.)
  • 2. Säule: BVG und UVG
    Wie viel Geld aus der 2. Säule zur Verfügung steht, hängt nicht allein von der Pensionskasse (PK) ab, sondern auch davon, ob Krankheit oder Unfall der Grund für eine Invalidität ist. Natürlich ist dies nur der Fall, wenn Sie in der 2. Säule versichert sind. Haben Sie Ihr PK-Geld auf einem Freizügigkeitskonto parkiert, ist dieser Punkt hinfällig.

Weitere Einkünfte und Vermögen

Vielleicht stellen Sie fest, dass die Einkünfte aus der 1. und 2. Säule den Lebensunterhalt der Familie nicht decken würden. Das bedeutet nicht automatisch, dass Sie unterversichert sind. Möglicherweise steuert die Partnerin oder der Partner ein Einkommen bei. Oder die Familie kann auf bereits vorhandenes Vermögen zurückgreifen. Jede Situation ist unterschiedlich.

Ihre persönliche Einstellung

Wie hoch der Lebensunterhalt sein sollte, ist eine Frage der persönlichen Einstellung. Manche Menschen schätzen die Wahrscheinlichkeit klein ein, dass so ein tragisches Ereignis passiert – und decken deswegen nur die Fixkosten ab. Im Ernstfall würden sie auf alles Luxuriöse verzichten. Zu dieser Gruppe zähle ich mich.

Vielleicht gehören Sie aber auch zu jener Gruppe von Menschen, die sich sehr gut abgesichert wissen wollen, sodass es keine finanziellen Einschränkungen geben würde.

Jede Familie ist anders, und so sind auch die Lösungen sehr vielfältig. Auf jeden Fall lohnt es sich, die eigene Situation zu kennen. Denn es gibt einem ein gutes Gefühl, wenn man weiss, woran man ist.

 

Mehr Finanzwissen gibt es hier am 29. März 2022 – mit G wie Geldsegen.