Halbautonome Lösung von VSM
WIE SIEHT DAS ANGEBOT AUS?
Die VSM als Anbieterin einer halbautonomen Lösung bietet Einzelunternehmer:innen mit und ohne Personal folgende Möglichkeiten an:
- Gesetzliche Eintrittsschwelle (2023: CHF 22’050) oder auch tiefere Eintritts- schwelle, damit sich auch Personen mit niedrigeren Einkommen sich einer Pensionskasse anschliessen können.
- Mit Koordinationsabzug gemäss BVG (2023: CHF 25’725), Reduktion des Koordinationsabzuges nach Beschäftigungsgrad oder auch ohne Koordinationsabzug, um den versicherten Lohn zu erhöhen
- Höhere Rentenleistungen bei Invalidität oder Tod als gesetzlich
- Höhere Sparbeiträge fürs Alterskapital
- Bei Invalidität und Tod gilt das Leistungsprimat, d.h. die Renten werden entweder vom AHV-pflichtigen oder aber vom versicherten Einkommen (je nach Vorsorgeplan) berechnet. Nur die Altersrente hängt vom angesparten Alterskapital ab.
Planübersicht
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Weiteres Vorgehen
Offerte einholen bei der VSM, mit dem Hinweis der Mitgliedschaft beim VFU.
Alternativ bietet auch Sandra Flückiger Unterstützung an.
Sandra Flückiger
Verbandsvorsorgelösung und Vorstand Finanzen